Hat sich Ihre Institution/Organisation an das elektronische Patientendossier (EPD) respektive an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft angeschlossen? An das EPD angeschlossen bedeutet a) Mitglied einer EPD-Gemeinschaft zu sein, b) die technische Verbindung gemäss dem Verfahren der Gemeinschaft hergestellt zu haben, c) mindestens einen Verantwortlichen mit Zugang zum EPD ernannt zu haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
in % der Befragten, Anteil ja