Zonenplanänderung: So berechnet sich
die Mehrwertabgabe
Beispiel: Objekt in St. Aubin (FR), das Ende September 2020 im
Rahmen einer Raumplanungsänderung von der Zone "Gemischt II"
auf "Perizentral" hochgestuft wurde.
Die Grafik zeigt anhand eines Beispiels aus St. Aubin (FR), wie sich bei einer Zonenplanänderung der steuerpflichtige Mehrwert berechnet. Durch die Umzonung steigt der geschätzte Landwert pro Quadratmeter von 229 auf 479 Franken. Daraus ergibt sich ein Mehrwert von insgesamt 262’500 Franken. Auf diesen Mehrwert wird eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent erhoben, was einer Steuer von 52’500 Franken entspricht. Die Abgabe wird beim Verkauf oder spätestens sechs Monate nach Erteilung der Baubewilligung fällig.