Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei den Berliner Landesämtern und Landesbetrieben in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.
Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2012 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei 76,5 Prozent. Bis 2020 sank er auf 68,8 Prozent ab. Der Frauenanteil des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit fiel von im Jahr 2012 56,6 Prozent auf 39,1 Prozent im Jahr 2020. 2012 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Bürgerangelegenheiten und Flüchtlingsangelegenheiten bei 75,3 Prozent und 2020 bei 70 Prozent. Die Beschäftigten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bestanden 2020 zu 57,1 Prozent aus Frauen. Beim Landesdenkmalamt lag der Wert 2020 hingegen bei 53,3 Prozent. Der Frauenanteil des Landesverwaltungsamtes lag 2002 bei 54,5 Prozent. Nach einem längeren Anstieg zwischen 2002 und 2016 sank der Frauenanteil 2020 auf 50 Prozent.
Frauenanteil der Beschäftigten der Landesämter und Landesbetriebe - Insgesamt