Familienzulagen in den Zentralschweizer Kantonen

Die Kinderzulage wird für Kinder bis 16 Jahre ausbezahlt. Anschliessend können Eltern die Ausbildungszulage beantragen. Diese wird für die Erstausbildung ausgerichtet, maximal bis zum erfüllten 25. Altersjahr.

*Der Kanton Luzern erhöht die Zulagen für Kinder ab 12 Jahren auf 210 Franken. Im Kanton Zug werden die Zulagen für Auszubildende ab 18 Jahren auf 350 Franken erhöht.