Gezählt werden Anlagen mit einer Nettonennleistung von 600 Watt oder weniger (z. B. Balkonkraftwerke, Mini-Anlagen an CarPorts etc.) - das ist die aktuelle Obergrenze für Balkonkraftwerke. Die Karte zeigt, wie viele Anlagen pro 1.000 Haushalte bis 6.4.2024 bei der Bundesnetzagentur als "in Betrieb" gemeldet sind.