Im Jahr 2024 wurde für 93.030 Kinder Unterhaltsvorschuss gezahlt. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen ist in den 1990er Jahren stark angestiegen. Anfang der neunziger Jahre gab es mehrere Gesetzesänderungen, 1993 wurde die Höchstleistungsdauer von 36 auf 72 Monate und die Altersgrenze der Kinder von 6 auf 12 Jahre erhöht. Seit dem 01.07.2017 wird Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ohne Einschränkung der Bezugsdauer gewährt, für über 12-Jährige gelten dabei zusätzliche Voraussetzungen. Dadurch kam es ab 2017 zu einem starken Anstieg der Leistungsempfangenden.