Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2020 in Deutschland

96 Prozent der Schwangerschaftsbbrüche 2020 wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten wurden vier Prozent der Abbrüche durchgeführt.

Nach der Beratungsregelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn nach ärztlicher Einschätzung dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch entstanden ist.
Grafik: Sandra Liermann Quelle: Statistisches Bundesamt