Ausübungsberechtigung für Anlage A: Regelvoraussetzug ist der große Befähigungsnachweis (Meisterbrief), alternativ u. a. "Altgesellenregelung" (Gesellenprüfung + 6 Jahre Tätigkeit, davon 4 Jahre in leitender Stellung)
Anlage B1: bis 2003 Gewerke der Anlage A, in denen der Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung nicht mehr zwingend erforderlich ist; seit 2004 zulassungsfrei mit der Möglichkeit des Erwerbs des großen Befähigungsnachweises (Meisterbrief)
Anlage B2: bisherige handwerksähnliche Gewerbe; zulassungsfrei