Reallohnentwicklung bei GAV

Die Löhne der Arbeitnehmenden, die keinem GAV unterstellt sind, können auch für das Jahr 2023 von Lohnanpassungen bzw. Lohnerhöhungen betroffen sein. Diese Lohnerhöhungen über die ganze Schweiz im Jahre 2023 werden im April 2024 publiziert.
Source: BFS