Beförderungserschleichung im Bereich der Kreispolizei Unna

Zum Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuches zählen außerdem u.a. auch das Erschleichen von Leistungen aus Automaten und des Zutritts zu Veranstaltungen.

Grafik: Marcus Land Quelle: Kreispolizeibehörde Unna