Beförderungserschleichung im Bereich der Kreispolizei Unna
Zum Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuches zählen außerdem u.a. auch das Erschleichen von Leistungen aus Automaten und des Zutritts zu Veranstaltungen.