Verwarnungsgeld für Falschparker in Nüdlingen

Zeitraum: 18.05.2020 bis 31.01.2021, das erhobene Verwarnungsgeld in Euro ist in den Balken angegeben. Das gesamte Verwarnungsgeld beträgt 3 270 Euro. 174 Verstöße wurden gezählt.

Zu Sonstiges gehören Parken eines Anhängers ohne Auto länger als zwei Wochen, Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen und Mehrfachverstöße. Zu einem Mehrfachverstoß kommt es, wenn etwa auf einem Gehweg geparkt wird und zeitgleich auch die Parkscheibe fehlt.
Grafik: Charlotte Wittnebel-Schmitz Quelle: Gemeinde Nüdlingen Daten herunterladen