Hinweise zu den Werten der FOG-Wohnungsmarktstichprobe (Stand Nov. 2019): MITTELWERT: durchschnittliche Nettokaltmiete für alle Wohnungen. Die Spanne von UNTERGRENZE bzw. OBERGRENZE ergibt sich aus dem Abzug von jeweils 5 % der höchsten und der tiefsten ermittelten Werte, um statistischen Verzerrungen durch sog. „Ausreißer“ vorzubeugen. Von der sich daraus ergebenden Spanne ist jeweils der höchste und der tiefste Wert angegeben (d. h. 5 % der Wohnungsangebote waren teurer als die Obergrenze, 5 % günstiger als die Untergrenze). Der Schwellenwert UNTERES DRITTEL BIS ist der Wert, unter dem ein Drittel der ermittelten Quadratmeterpreise liegt, das teuerste Drittel lag jeweils über dem OBEREN DRITTEL.