Die bis Ende 2016 seitens des BfArM erteilten Ausnahmegenehmigungen für eine Behandlung mit Cannabis als Medizin wurden laut der Arzneimittelkommission der Bundesärzteschaft und der Bundesregierung vorrangig für die nachfolgenden Indikationsgebiete ausgesprochen, wie Schmerzmediziner Michael A. Überall berichtet: