Im Jahr 2020 war der größte Teil der Zuwendungsempfängerinnen der Landesstiftung „Mutter und Kind“ verheiratet (57 %). Ledige Zuwendungsempfängerinnen machten mit 38 % die zweitgrößte Gruppe aus. Nach 2011 nahm der Anteil der verheirateten Zuwendungsempfängerinnen deutlich zu, während der Anteil der ledigen Zuwendungsempfängerinnen abnahm, seit 2017 sind die Anteile relativ konstant. Geschiedene Mütter machen seit 1990 jeweils nur einen kleinen Teil der Zuwendungsempfängerinnen aus: 2020 betrug ihr Anteil 4 %.