Ausreichende Rücklagen auch bei finanzschwachen Kassen

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen unter BVA-Aufsicht - im Vergleich ihrer Betriebsmittel und Rücklagen in Monatsausgaben. Die gesetzliche Mindestrücklage beträgt 0,25 Montagsausgaben.

Grafik: ths Quelle: KV45 / BVA Daten herunterladen