Handwerksunternehmen nach Rechtsformen

Anlagen A und B1 lt. Handwerkszählung

*) Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Berichtsjahr. Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage A (A) bzw. Anlage B Abschnitt 1 (B1) der Handwerksordnung (ab 1.1.2004).
**) Nur Unternehmen am 31.03.1995, Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage A der Handwerksordnung Stand 1994

Erläuterung: Die im Unternehmensregister geführten Rechtsformen werden für die Handwerkszählung zu Gruppen zusammengefasst. Ausgewiesen werden Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbHs und sonstige Rechtsformen. Zu den Personengesellschaften gehören Unternehmen mit mehreren Personen als Inhaber, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und GmbH und Co. KG (auch: GmbH u. Co.).
Tabelle: ZDH Quelle: Statistisches Bundesamt - Handwerkszählungen Daten herunterladen