Gezeigt werden die durchschnittlichen Angebotsanteile der fünf größten Anbieter in der Regelleistungsauktion. Während das Bundeskartellamt eine Spanne angibt (z.B. 30-35 Prozent), werden hier aus grafischen Gründen Mittelwerte dargestellt (z.B. 32,5 Prozent). In der Folge summieren sich die Einzelanteile auch nicht auf exakt 100 Prozent.