Gasverteilnetzbetreiber nach bereinigter Erlösobergrenze (EOG)

Gasverteilnetzbetreiber mit einer bereinigten Erlösobergrenze von mindestens 5,9 Millionen Euro müssen am Effizienzvergleich teilnehmen. Alle anderen gelisteten Gasnetzbetreiber können das vereinfachte Verfahren wählen.