Kanton | AG |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Steht im Klassenzimmer weniger als 2.25 m2 pro Person zur Verfügung, gilt eine Maskenpflicht. Lehrpersonen können alternativ auch Plexiglaswände einsetzen. Zusätzlich kann eine situative Maskenpflicht angeordnet werden, zum Beispiel bei Gruppenarbeiten oder beim Anstehen in der Mensa. Der Kanton kommt aber nur für die Masken der Lehrpersonen auf. |
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Kanton | AR |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Masken stehen zur Verfügung – zum Beispiel wenn jemand Symptome zeigt. |
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Kanton | AI |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Ein definitiver Entscheid fällt erst nach dem 12. August. Die Schule in Innerrhoden startet erst am 17. August. |
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Kanton | BL |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Die Schulleitungen legen eine Maximalbelegung für die Schulzimmer fest. Wird diese überschritten, müssen Masken getragen werden. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel in Labors der Abstand nicht eingehalten werden kann. Masken werden bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Schulen kostenlos abgegeben. |
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Kanton | BS |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Wo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, können Masken zum Einsatz kommen. Dies gilt zum Beispiel auch in Labors und Werkstätten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung oder Lehrperson. In der Sommerpause wurden umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: Pro Pult darf nur noch eine Person sitzen. |
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Kanton | BE |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Gymnasiasten und Berufslernende müssen im Innern des Schulhauses Masken tragen, wenn der Mindestabstand nicht in einer «festen Situation» respektiert werden könne. Alternativ könnten auch Trennwände installiert werden. Unterrichtsbeginn und -schluss sollten soweit wie möglich gestaffelt erfolgen. Masken erhalten nur Lernende, die ohne eigene Maske zum Unterricht erscheinen. |
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Kanton | FR |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Ein definitiver Entscheid steht noch aus. Es könnte jedoch sein, dass der Kanton den anderen französisch-sprachigen Kantonen folgt und ebenfalls eine Pflicht einführt. |
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Kanton | GE |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Maskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Masken werden auf der Sekundarstufe II in den ersten zwei Wochen nach Schulbeginn gratis abgegeben. |
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Kanton | GL |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Wo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, werden weitere Massnahmen empfohlen. Entschieden wird situativ und kann das Tragen von Masken beinhalten. |
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Kanton | GR |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Die Maskenpflicht gilt überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Pausen |
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Kanton | JU |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Es gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. |
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Kanton | LU |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Maskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussichtlich sogar auf dem gesamten Schulareal. Ab der 6. Klasse werden den Schülern für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr Masken abgegeben. |
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Kanton | NE |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Es gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. |
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Kanton | OW |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Keine Maskenpflicht auf der nachobligatorischen Schulstufe. |
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Kanton | SG |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Wenn die Distanzregeln in einzelnen Situationen (zum Beispiel im Labor) nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Schülerinnen und Schüler sollen Masken in die Schulen mitbringen. |
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Kanton | SH |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Die Pflicht gilt in sämtlichen schulischen Innenräumen, das heisst in Schulzimmern, Gängen oder Pausenräumen, aber auch auf der Toilette. Die Pflicht gilt für Lehrpersonen und Lernende. Lehrpersonen können die Maskenpflicht aufheben, wenn es Schutzwände gibt oder Kleingruppen in grossen Räumen unterrichtet werden. «Bei Bedarf» erhalten Schülerinnen und Schüler eine Maske von der Schule. |
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Kanton | SO |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Es gilt keine generelle Maskenpflicht. Wenn Distanzregeln über eine längere Zeit nicht eingehalten werden können, zum Beispiel im Labor, können Lehrpersonen jedoch eine Maskentragpflicht anordnen. |
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Kanton | SZ |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Der Kanton spricht sich gegen ein generelles Maskentragen aus, weil dies «nicht praxistauglich» sei, den Präsenzunterricht erschweren oder verunmöglichen würde. In besonderen Unterrichtssituationen, zum Beispiel Gruppenarbeiten, können die Schulen das Maskentragen jedoch anordnen. |
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Kanton | VS |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Das Tragen von Masken wird empfohlen, wenn aufgrund der Art des Unterrichts eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, zum Beispiel in einem Labor. |
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Kanton | ZG |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht eine punktuelle Maskentragpflicht an den Berufs- und Kantonsschulen. Falls erforderlich, werden Masken von den Schulen zur Verfügung gestellt. |
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Kanton | VD |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Ja |
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Regelung | Das Maskentragen auf nachobligatorischer Stufe ist für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrer und das gesamte Personal sowohl in den Schulgebäuden als auch auf den angrenzenden Aussenplätzen vorgeschrieben. Auch auf obligatorischer Stufe müssen Lehrpersonen und andere Erwachsene eine Maske tragen, wenn die Distanzvorschriften nicht eingehalten werden können. |
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Kanton | ZH |
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Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen | Nein |
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Regelung | Den Schülerinnen und Schülern wird das Tragen einer Maske lediglich im öffentlichen Verkehr oder in den Schulbussen empfohlen. Für Erwachsene gilt die Maskentragpflicht bei allen Schultransporten. |
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