Kanton AG
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Steht im Klassenzimmer weniger als 2.25 m2 pro Person zur Verfügung, gilt eine Maskenpflicht. Lehrpersonen können alternativ auch Plexiglaswände einsetzen. Zusätzlich kann eine situative Maskenpflicht angeordnet werden, zum Beispiel bei Gruppenarbeiten oder beim Anstehen in der Mensa. Der Kanton kommt aber nur für die Masken der Lehrpersonen auf.
Kanton AR
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Masken stehen zur Verfügung – zum Beispiel wenn jemand Symptome zeigt.
Kanton AI
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Ein definitiver Entscheid fällt erst nach dem 12. August. Die Schule in Innerrhoden startet erst am 17. August.
Kanton BL
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Die Schulleitungen legen eine Maximalbelegung für die Schulzimmer fest. Wird diese überschritten, müssen Masken getragen werden. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel in Labors der Abstand nicht eingehalten werden kann. Masken werden bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Schulen kostenlos abgegeben.
Kanton BS
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Wo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, können Masken zum Einsatz kommen. Dies gilt zum Beispiel auch in Labors und Werkstätten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung oder Lehrperson. In der Sommerpause wurden umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: Pro Pult darf nur noch eine Person sitzen.
Kanton BE
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Gymnasiasten und Berufslernende müssen im Innern des Schulhauses Masken tragen, wenn der Mindestabstand nicht in einer «festen Situation» respektiert werden könne. Alternativ könnten auch Trennwände installiert werden. Unterrichtsbeginn und -schluss sollten soweit wie möglich gestaffelt erfolgen. Masken erhalten nur Lernende, die ohne eigene Maske zum Unterricht erscheinen.
Kanton FR
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Ein definitiver Entscheid steht noch aus. Es könnte jedoch sein, dass der Kanton den anderen französisch-sprachigen Kantonen folgt und ebenfalls eine Pflicht einführt.
Kanton GE
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Maskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Masken werden auf der Sekundarstufe II in den ersten zwei Wochen nach Schulbeginn gratis abgegeben.
Kanton GL
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Wo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, werden weitere Massnahmen empfohlen. Entschieden wird situativ und kann das Tragen von Masken beinhalten.
Kanton GR
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Die Maskenpflicht gilt überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Pausen
Kanton JU
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Es gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Kanton LU
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Maskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussichtlich sogar auf dem gesamten Schulareal. Ab der 6. Klasse werden den Schülern für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr Masken abgegeben.
Kanton NE
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Es gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Kanton OW
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Keine Maskenpflicht auf der nachobligatorischen Schulstufe.
Kanton SG
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Wenn die Distanzregeln in einzelnen Situationen (zum Beispiel im Labor) nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Schülerinnen und Schüler sollen Masken in die Schulen mitbringen.
Kanton SH
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Die Pflicht gilt in sämtlichen schulischen Innenräumen, das heisst in Schulzimmern, Gängen oder Pausenräumen, aber auch auf der Toilette. Die Pflicht gilt für Lehrpersonen und Lernende. Lehrpersonen können die Maskenpflicht aufheben, wenn es Schutzwände gibt oder Kleingruppen in grossen Räumen unterrichtet werden. «Bei Bedarf» erhalten Schülerinnen und Schüler eine Maske von der Schule.
Kanton SO
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Es gilt keine generelle Maskenpflicht. Wenn Distanzregeln über eine längere Zeit nicht eingehalten werden können, zum Beispiel im Labor, können Lehrpersonen jedoch eine Maskentragpflicht anordnen.
Kanton SZ
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Der Kanton spricht sich gegen ein generelles Maskentragen aus, weil dies «nicht praxistauglich» sei, den Präsenzunterricht erschweren oder verunmöglichen würde. In besonderen Unterrichtssituationen, zum Beispiel Gruppenarbeiten, können die Schulen das Maskentragen jedoch anordnen.
Kanton VS
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Das Tragen von Masken wird empfohlen, wenn aufgrund der Art des Unterrichts eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, zum Beispiel in einem Labor.
Kanton ZG
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht eine punktuelle Maskentragpflicht an den Berufs- und Kantonsschulen. Falls erforderlich, werden Masken von den Schulen zur Verfügung gestellt.
Kanton VD
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Ja
Regelung Das Maskentragen auf nachobligatorischer Stufe ist für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrer und das gesamte Personal sowohl in den Schulgebäuden als auch auf den angrenzenden Aussenplätzen vorgeschrieben. Auch auf obligatorischer Stufe müssen Lehrpersonen und andere Erwachsene eine Maske tragen, wenn die Distanzvorschriften nicht eingehalten werden können.
Kanton ZH
Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Nein
Regelung Den Schülerinnen und Schülern wird das Tragen einer Maske lediglich im öffentlichen Verkehr oder in den Schulbussen empfohlen. Für Erwachsene gilt die Maskentragpflicht bei allen Schultransporten.
Kanton Maskenpflicht in Berufs- und Mittelschulen Regelung
AGJaSteht im Klassenzimmer weniger als 2.25 m2 pro Person zur Verfügung, gilt eine Maskenpflicht. Lehrpersonen können alternativ auch Plexiglaswände einsetzen. Zusätzlich kann eine situative Maskenpflicht angeordnet werden, zum Beispiel bei Gruppenarbeiten oder beim Anstehen in der Mensa. Der Kanton kommt aber nur für die Masken der Lehrpersonen auf.
ARNeinMasken stehen zur Verfügung – zum Beispiel wenn jemand Symptome zeigt.
AINeinEin definitiver Entscheid fällt erst nach dem 12. August. Die Schule in Innerrhoden startet erst am 17. August.
BLJaDie Schulleitungen legen eine Maximalbelegung für die Schulzimmer fest. Wird diese überschritten, müssen Masken getragen werden. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel in Labors der Abstand nicht eingehalten werden kann. Masken werden bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Schulen kostenlos abgegeben.
BSNeinWo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, können Masken zum Einsatz kommen. Dies gilt zum Beispiel auch in Labors und Werkstätten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung oder Lehrperson. In der Sommerpause wurden umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: Pro Pult darf nur noch eine Person sitzen.
BEJaGymnasiasten und Berufslernende müssen im Innern des Schulhauses Masken tragen, wenn der Mindestabstand nicht in einer «festen Situation» respektiert werden könne. Alternativ könnten auch Trennwände installiert werden. Unterrichtsbeginn und -schluss sollten soweit wie möglich gestaffelt erfolgen. Masken erhalten nur Lernende, die ohne eigene Maske zum Unterricht erscheinen.
FRNeinEin definitiver Entscheid steht noch aus. Es könnte jedoch sein, dass der Kanton den anderen französisch-sprachigen Kantonen folgt und ebenfalls eine Pflicht einführt.
GEJaMaskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Masken werden auf der Sekundarstufe II in den ersten zwei Wochen nach Schulbeginn gratis abgegeben.
GLNeinWo die Distanzregeln nicht eingehalten werden, werden weitere Massnahmen empfohlen. Entschieden wird situativ und kann das Tragen von Masken beinhalten.
GRNeinDie Maskenpflicht gilt überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Pausen
JUJaEs gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
LUJaMaskentragen ist vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussichtlich sogar auf dem gesamten Schulareal. Ab der 6. Klasse werden den Schülern für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr Masken abgegeben.
NEJaEs gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
OWNeinKeine Maskenpflicht auf der nachobligatorischen Schulstufe.
SGNeinWenn die Distanzregeln in einzelnen Situationen (zum Beispiel im Labor) nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Schülerinnen und Schüler sollen Masken in die Schulen mitbringen.
SHJaDie Pflicht gilt in sämtlichen schulischen Innenräumen, das heisst in Schulzimmern, Gängen oder Pausenräumen, aber auch auf der Toilette. Die Pflicht gilt für Lehrpersonen und Lernende. Lehrpersonen können die Maskenpflicht aufheben, wenn es Schutzwände gibt oder Kleingruppen in grossen Räumen unterrichtet werden. «Bei Bedarf» erhalten Schülerinnen und Schüler eine Maske von der Schule.
SONeinEs gilt keine generelle Maskenpflicht. Wenn Distanzregeln über eine längere Zeit nicht eingehalten werden können, zum Beispiel im Labor, können Lehrpersonen jedoch eine Maskentragpflicht anordnen.
SZNeinDer Kanton spricht sich gegen ein generelles Maskentragen aus, weil dies «nicht praxistauglich» sei, den Präsenzunterricht erschweren oder verunmöglichen würde. In besonderen Unterrichtssituationen, zum Beispiel Gruppenarbeiten, können die Schulen das Maskentragen jedoch anordnen.
VSJaDas Tragen von Masken wird empfohlen, wenn aufgrund der Art des Unterrichts eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, zum Beispiel in einem Labor.
ZGNeinWenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht eine punktuelle Maskentragpflicht an den Berufs- und Kantonsschulen. Falls erforderlich, werden Masken von den Schulen zur Verfügung gestellt.
VDJaDas Maskentragen auf nachobligatorischer Stufe ist für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrer und das gesamte Personal sowohl in den Schulgebäuden als auch auf den angrenzenden Aussenplätzen vorgeschrieben. Auch auf obligatorischer Stufe müssen Lehrpersonen und andere Erwachsene eine Maske tragen, wenn die Distanzvorschriften nicht eingehalten werden können.
ZHNeinDen Schülerinnen und Schülern wird das Tragen einer Maske lediglich im öffentlichen Verkehr oder in den Schulbussen empfohlen. Für Erwachsene gilt die Maskentragpflicht bei allen Schultransporten.