Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei den Berliner Landesämtern und Landesbetrieben in Prozent. Dargestellt ist der Frauenanteil der Landesämter und Landesbetriebe im höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2000 bis 2018. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.
Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2000 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei 52,2 Prozent und stieg bis 2018 auf 66,7 Prozent an. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit verzeichnete im Jahr 2012 einen Frauenanteil von 25 Prozent. Im Jahr 2018 lag der Wert bei 54,2 Prozent. 2006 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Bürgerangelegenheiten und Ordnungsangelegenheiten bei 22,2 Prozent und im Jahre 2018 bei 64 Prozent. Die Beschäftigten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bestanden 2018 zu 36 Prozent aus Frauen. Beim Landesdenkmalamt lag der Wert 2010 bei 26,4 und 2018 bei 56,5 Prozent. Der Frauenanteil des Landesverwaltungsamtes lag 2000 bei nur 5,2 Prozent und stieg bis 2018 zu 50 Prozent an. Einen Frauenanteil von 40,3 Prozent verzeichnete 2006 das Krankenhaus des Maßregelvollzuges. Bis 2018 steig der Frauenanteil auf 56,5 Prozent an. Das Landesamtes für Messwesen und Eichwesen war im Jahr 2014 von keiner Frau besetzt.
Frauenanteil der Beschäftigten der Landesämter und Landesbetriebe - Höherer Dienst