Anteil des steuerpflichtigen Anteils bei Renteneintritt

Für Menschen, die sich 2005 oder vorher zur Ruhe gesetzt haben, werden 50 Prozent der Bruttorente - also des Betrags vor Steuern und Abgaben - als steuerpflichtig behandelt.
Grafik: FOCUS online Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG)
Focus Online