Anteil der erbrachten Fahrten, die nicht ausgefallen sind und die entweder pünktlich waren oder im Fall von Verspätungen zumindest nicht das durch den Takt festgelegte Zeitfenster (bis 31.12.2024: 90 Sekunden – max. 10 Minuten / seit 01.01.2025: 60 Sekunden – max. 10 Minuten) überschritten haben. Seit 2025 geändertes Bewertungsverfahren mit nur 60 statt 90 Sekunden zulässiger Verfrühung, weshalb die Werte nicht direkt vergleichbar sind.