Frauenförderung bei Gewährung freiwilliger Leistungen aus Landesmitteln1 (LGV)
Anzahl gewährter freiwilliger Leistungen, in Berlin, Zeitrahmen: Berichtszeitraum 01.07.2020 - 30.06.2022 oder Haushaltsjahre 2020 und 2021
Zuwendungsempfangende verpflichten sich mit der Annahme der staatlichen Leistungsgewährung Maßnahmen zur Frauenförderungen in ihrer Einrichtung durchzuführen.
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 gab es ca. 17.000 gewährte Leistungen, davon waren ca. 5.800 Fälle mit Auflagen zur Frauenförderung verknüpft. Die Auflage zur Frauenförderung besteht, wenn die Einrichtung mehr als 10 Beschäftigte hat und die Leistungshöhe 25.000€ überschreitet. Bei 230 geprüften Zweifelsfällen gab es 15 widerrufene Leistungen wegen Nichterfüllung.