Erwerbsfähige Bürgergeldbeziehende in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe zwischen 15 und 65
Menschen unter 15 oder über 65 Jahren zählen nicht als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Hier dargestellt ist die Quote der ELB an der Bevölkerung der jeweiligen Gruppe im erwerbsfähigen Alter.
Ein gestapeltes Säulendiagramm, dass den Anteil verschiedener Staatsangehöriger in Deutschland zeigt, die Bürgergeld beziehen.