Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Ein Waffenschein erlaubt das Führen von Schusswaffen. Er gilt höchsten drei Jahre, kann nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung aber verlängert werden. Die Waffenbesitzkarte erlaubt lediglich den Besitz einer Waffe, aber nicht, diese zu führen. Theoretisch ist die Waffenbesitzkarte unbegrenzt gültig, allerdings nur dann, wenn auch das sogenannte "waffenrechtliche Bedürfnis" nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen finden sich im Waffengesetz.