Armutsgefährdungsquoten vor und nach Sozialtransfers, 2021

Europäischer Vergleich


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Die Einkommensdaten in SILC 2021 beziehen sich auf das Jahr 2020, also während der Covid-19-Pandemie.

Die Armutsgefährdungsgrenze für alle drei Indikatoren liegt bei 60% des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialtransfers (ohne Berücksichtigung allfälliger Vermögensbestände). Sozialtransfers im engeren Sinn umfassen alle Sozialtransfers ausser Alters- und Hinterbliebenenleistungen (z.B. Familienzulagen, IV-Renten, Verbilligungen der Krankenkassenprämie, Sozialhilfe oder Taggelder der ALV). Bei der Armutsgefährdungsquote vor allen Sozialtransfers werden auch Alters- und Hinterbliebenenleistungen zu den Sozialtransfers gezählt.

Quelle: Eurostat – EU-SILC 2021 (Version vom 03.04.2023), ohne fiktive Miete