Die erhobenen Beträge werden auf standardisierte Monatslöhne umgerechnet, das heisst, auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1/3 Wochen zu 40 Stunden. Zentralwert (Median): Für die Hälfte der Arbeitnehmer/innen liegt der standardisierte Lohn über, für die andere Hälfte dagegen unter dem ausgewiesenen Zentralwert (Median)