Die Inzidenz muss fünf Werktage unter einem bestimmten Wert liegen. Erleichterungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
über 50 Gastronomie / Sport / Kultur / Bildung mit 3G*, Freizeiteinrichtungen nur mit 3G* und draußen, private Treffen max 5 Personen aus 2 Haushalten (ohne Kinder),
Veranstaltungen bis 10 Teilnehmer (privat) / 250 (öffentlich)
unter 50Außengastronomie ohne 3G*, private Treffen max 15 Personen aus 4 Haushalten ohne Kinder, Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer (privat) / 500 (öffentlich), Freizeiteinrichtungen auch Indoor mit 3G*
unter 35 Veranstaltungen bis 200 Teilnehmer (privat) / 750 (öffentlich), 3G-Pflicht* in Gastronomie / Freizeit / Sport / Bildung entfällt
unter 10 Veranstaltungen bis 300 Teilnehmer (privat) / 1500 (öffentlich), private Treffen mit max 25 Personen
*3G = geimpft, genesen oder getestet