Der einrichtungseinheitliche Anteil (EEE) bezeichnet den Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeiträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Einrichtung selbst bezahlt werden muss. Der monatliche EEE gilt einheitlich für alle Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit den Pflegegraden 2 bis 5 und variiert zwischen den Einrichtungen. Neben dem EEE für die Pflege müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten durch die Pflegenden selbst getragen werden. (Zur Vereinfachung haben wir bei der Darstellung auf die Dezimalstellen verzichtet)