Abgebildet ist eine Auswahl von Herkunftsländern, deren Angehörige grundsätzlich kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Darunter fallen u.a. Asylbewerber, subsidiär Schutzsuchende oder Visuminhaber. Für türkische Staatsangehörige besteht das besondere Assoziierungsabkommen von 1963.