Seit 1950 haben sich einige Regelungen der Kommunalfinanzen geändert. Aber vier Säulen blieben: beide Grundsteuern, Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen vom Land. *) Seit 1970 erhalten die Kommunen Anteile an der Einkommensteuer, zuvor hieß der Posten Gewerbesteuerausgleich.