Theoretische Beispiele: Sie setzen eine begünstigte Spende und eine ausreichende Steuerschuld voraus. In Luxemburg und Deutschland hängt die Ersparnis vom persönlichen Grenzsteuersatz ab, 30 % ist nur ein Beispiel. In Luxemburg müssen die Spenden insgesamt mindestens 120 € pro Jahr betragen. In Frankreich gilt der Satz von 75 % für Spenden bis 2.000 € pro Jahr.
Quelle: diegrenzgaenger.lu