Für PFAS existieren in Deutschland bislang kaum verbindliche Grenzwerte. Bei Klärschlamm, der als Dünger auf Felder ausgebracht werden soll, darf die Summe aus den Einzelsubstanzen PFOS und PFOA die Grenze von 100 Mikrogramm (μg) pro Kilogramm nicht überschreiten. Erst ab 2026 gibt es auch für das Trinkwasser in Deutschland einen Grenzwert: 0,1 µg/l für die Summe von 20 relevanten PFAS-Substanzen.
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