Tätlichkeiten und Beschimpfungen in der Ehe nehmen zu

Häusliche Gewalt: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten von 2009 bis 2023

Unter Tätlichkeiten versteht man etwa: Faustschläge, Fusstritte, heftige Stösse oder das Bewerfen mit Gegenständen von einigem Gewicht. Unter einer einfachen Körperverletzung versteht man etwa Knochenbrüche oder das Zufügen von erheblichen Schmerzen.
Grafik: anp Quelle: bfs Daten herunterladen