Wer ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Versicherung bezieht, kann aus dieser Grafik ablesen, bis zu welcher Rentenhöhe für das Steuerjahr 2019 keine Steuern anfallen. Maßgeblich sind hierbei Jahr des Rentenbeginns (X-Achse) und die Bruttorente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung). Für Ehepaare bzw. zusammen veranlagte Lebenspartner gelten die doppelten Werte. Lesebeispiel: Ein Rentner bezieht seit 2005 gesetzliche Rente. Für das Jahr 2019 bleiben 17.727 Euro des Rentenbezugs steuerfrei.