Verkaufsstellen dürfen an Werktagen von 00:00 - 24:00 Uhr geöffnet sein. Die Tabelle hat keine Rechtsverbindlichkeit.
Grafik: SenASGIVA, Referat Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Sozialer ArbeitsschutzQuelle: Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG)Erstellt mit Datawrapper