So verändert der WLTP die Kfz-Steuer
Bei den genannten Fahrzeugen konnten sowohl der CO2-Wert nach WLTP als auch der korrelierende CO2-Wert nach NEFZ der jeweils vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I entnommen und auf deren Basis die Kfz-Steuer berechnet werden.