Systematik: z.B. 11 (82) =
verbleibendes Kontingent (ursprüngliches Kontingent)
Bei den rot markierten Bezirken ist das verfügbare Kontingent bereits ausgeschöpft. Deshalb werden keine neuen Vorprüfungsanträge zur Errichtung von Ladeeinrichtungen durch das Ladeinfrastrukturbüro angenommen.