Gezeigt wird die sog. angezeigte Kurzarbeit. Sie unterscheidet sich von der realisierten Kurzarbeit. Hierbei handelt es sich um potenziell Betroffene, die nicht zwingend in Kurzarbeit gehen müssen. Allerdings haben ihre Arbeitgeber nach der Anzeige die Möglichkeit, sie in Kurzarbeit zu schicken. Die Daten für Norddeutschland beziehen sich auf die Anzeigen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.