Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Kreistagsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Eine Fraktion besteht aus mindestens zwei Kreistagsmitgliedern, in einem Kreistag mit mehr als 59 Kreistagsmitgliedern aus mindestens drei Kreistagsmitgliedern. Eine Gruppe besteht aus mindestens zwei Kreistagsmitgliedern. Wie die Verteilung nach den Kommunalwahlen in den Kreistagen aussieht, zeigt diese Grafik!