Verfügen
über einen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt
Keine
kantonalen Aktionspläne aber Massnahmen aufgrund von Regierungsaufträgen
Haben
Häusliche Gewalt als Schwerpunkt in ihren Regierungszielen
Verfügen
über Runde Tische «Häusliche Gewalt» und/oder arbeiten mit anderen Kantonen zusammen
Aktionsplan
in Vorbereitung
Weder
Aktionsplan noch Massnahmen