Frauenanteil der Beschäftigten der obersten Landesbehörden und Sonderbehörden
In Berlin, in Prozent
Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten in den obersten Landesbehörden und Sonderbehörden von Berlin in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil in den obersten Landesbehörden insgesamt, im mittleren und einfachen Dienst, im gehobenen Dienst und höheren Dienst. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.
Der Frauenanteil steigt von Jahr zu Jahr tendenziell an. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil insgesamt bei 60,3 Prozent und im Jahr 2020 bei 62,5 Prozent. Der mittlere und einfache Dienst wies 2010 einen Frauenanteil von 79,4 Prozent auf und sank bis zum Jahr 2020 auf 67,7 Prozent ab. Der Frauenanteil des gehobenen Dienstes lag im Jahr 2010 bei 59,7 Prozent und im Jahr 2020 bei 65,8 Prozent. Im höheren Dienst bestanden 1998 29,4 Prozent der Beschäftigten aus Frauen und im Jahr 2020 55,2 Prozent.