Gebühren beziehen sich auf einen Musterbetrieb mit folgenden Annahmen: Außengastronomie von Mai-September (5 Monate bzw. 153 Tage),
auf 25 m² öffentlicher Fläche in bester Innenstadtlage.
Etwaig zusätzlich anfallende Verwaltungsgebühren werden nicht berücksichtigt.