G1: Beitragszahlende in den drei Säulen der Altersvorsorge (1972–2020)

Anmerkung: Steuersubjekte mit 3a-Steuer-Abzug (1993–2018) und ständige Wohnbevölkerung (20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter: Männer 65 Jahre; Frauen: Bis 2000 galt Rentenalter 62 Jahre, ab 2001 gilt 63 Jahre und ab 2005 64 Jahre). Berufliche Vorsorge: Vor 1994 wurden Versicherte von auslaufenden und ausserreglementarischen Vorsorgeeinrichtungen mitgezählt. AHV: Werte für 2020 sind Schätzungen.
Grafik: CHSS Quelle: AHV-IK Daten (BSV), PK-Statistik (BFS), STATPOP (BFS) und Steuerstatistik (ESTV) Daten herunterladen