Berechnung der Schlüsselzuweisung, Investitionspauschalen, Schulpauschale/Bildungspauschale und Sportpauschale der Gemeinden im Finanzausgleich 2021

Der Landtag hat am 16. Dezember 2020 das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 – GFG 2021) verabschiedet. Die Landesregierung hat am 18. Dezember 2020 eine aktualisierte Modellrechnung veröffentlicht, welche die Auswirkungen des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes NRW, das am 8. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, berücksichtigt.

Stand 18.12.2020
Quelle: MHKGB