Veröffentlichungspflichtige Angaben seit Beginn der Legislaturperiode (Brutto), Stand: 17.5.2018
Anmerkung zur Tabelle: Abgeordnete, für die Nebeneinkünfte in Höhe von 0 Euro angegeben sind, können dennoch über zusätzliche Einnahmen verfügen. Denn veröffentlicht werden muss nur, was über 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr liegt.