Nach Angaben der DSO wären 2018 in Deutschland insgesamt 1416 Menchen als mögliche Organspender in Frage gekommen. Als mögliche Organspender werden Verstorbene bezeichnet, bei denen der Tod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist und keine medizinischen Ausschlussgründe vorlagen. Zwei Drittel davon wurden dann auch Organspender, bei fast jedem Vierten fehlte die Zustimmung zur Organspende.