Welche Arbeiten sind wann abzugsfähig?

Beispiel: Erwerbstätiges Ehepaar mit 3-Familienhaus; steuerbares Einkommen von 120'000 Franken Renovationen im Jahr 2023: Wertvermehrende Arbeiten 20'000 Franken, werterhaltende Arbeiten 130'000 Franken, Energiesparmassnahmen 180'000 Franken (alle Angaben in Franken)

1. Können bei einem allfälligen Verkauf mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnet werden.
2. Werterhaltende Massnahmen müssen im gleichen Steuerjahr geltend gemacht werden.
3. Seit 2020 kann man solche Kosten während maximal drei Jahren geltend machen.

Tabelle: VZ VermögensZentrum