Seit 2012 sind die Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung um 28,4 Prozent gestiegen. Verfahren, in denen eine akute Kindeswohlgefährdung (wegen Vernachlässigung, körperlicher Misshandlung, psychischer Misshandlung oder sexueller Gewalt) festgestellt wurde, sind im gleichen Zeitraum um 27,8 Prozent gestiegen.