Förderfähige Kosten: Die Förderung wird auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten gewährt. Das bedeutet z. B. in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9000 Euro, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro
(Bitte verwenden Sie einen modernen Browser, um die interaktive Version dieser Visualisierung zu sehen)